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Fair statt Prekär! Ferienjob, Praktikum & Co
Sommerzeit bedeutet nicht immer nur Ferienzeit!
Viele SchülerInnen und StudentInnen arbeiten im Sommer, um Geld zu verdienen, um sich ihr Studium finanzieren zu können oder weil sie sich etwas ansparen wollen. In manchen Schultypen und Studien sind aber auch Pflichtpraktika vorgesehen. Für die "normalen" Jobs und die Pflichtpraktika gibt es unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen. Grundsätzlich sind aber alle FerienjobberInnen (egal ob "klassischer Ferienjob", Pflichtpraktikum oder Praktikum) ArbeitnehmerInnen. Das heißt, dass für sie die Bestimmungen und Gesetze gelten, die das Arbeitsleben regeln, sie also den ArbeitgeberInnen keineswegs schutzlos ausgeliefert sind. So gibt es zum Beispiel für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besondere Schutzbestimmungen.
Praktikum oder Ferienjob!
Im Ferienjob bist du nur dann PraktikantIn, wenn du eine Schule/Uni/Fachhochschule besuchst, in der vom Lehr-/Studienplan ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist. Wichtig für PflichtpraktikantInnen: wenn keine Praxismöglichkeit besteht oder unverschuldet keines geleistet werden kann, kann es auch im Jahr darauf geleistet werden. Ist es dann wieder nicht möglich, kann es bei entsprechendem Nachweis erlassen werden. Die Bezahlung für Praktika ist meist niedriger, weil du ja nicht nur arbeitest, sondern auch ausgebildet wirst. In vielen Branchen gibt es dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag. Wenn du einen Ferienjob als ganz normale/r ArbeitnehmerIn machst, ist dein Dienstverhältnis befristet und deshalb nicht so einfach kündbar. Außerdem hast du Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung, anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch, Vergütung der Überstunden usw. Diese Forderungen lassen sich auch im Nachhinein noch geltend machen. Dabei sind wir dir gerne behilflich.
Dienstvertrag, Werkvertrag, Freier Dienstvertrag?
Besonders wichtig ist, dass du bei deinem Ferienjob auf die Art der Beschäftigung achtest. Ob du auf Werkvertrag, freien Dienstvertrag oder als "echte/r" ArbeitnehmerIn angestellt bist, wirkt sich auf dein Gehalt und auf deine Ansprüche, was Sonderzahlungen, Sozialversicherung und Urlaubsanspruch betrifft, aus. Oftmals werden Werkverträge oder freie Dienstverträge vergeben, obwohl aufgrund gesetzlicher Regelungen ein "echter" Dienstvertrag zustehen würde. Derartige "Umgehungsverträge" kommen den ArbeitgeberInnen billiger, sind aber bis zu 3 Jahre später einklagbar. Die GPA-djp hat schon viele solcher Klagen ausgefochten und steht dir dabei mit Rat und Tat zur Seite. Schließlich geht es um dein Geld.
Geld zurück - Steuerausgleich!
Wenn du einen Ferienjob machst, schuldet dir der Finanzminister Geld! Das liegt daran, dass dir beim Ferienjob in der Regel Lohnsteuer abgezogen wird, du aber die Grenze zur Steuerpflicht nicht überschreitest und deshalb keine Steuern zahlen musst. Das zuviel bezahlte Geld kannst du per ArbeitnehmerInnenveranlagung (auch "Steuerausgleich" genannt) zurückholen.
Wir rechnen nach!
Bei Ferien- & Nebenjobs bzw. Praktika kommt es oft zu Ungereimtheiten bei der Abrechnung. Viele ArbeitgeberInnen nutzen die Uninformiertheit aus, um weniger Geld auszubezahlen als sie müssten. Als GPA-djp Mitglied bist du auf der sicheren Seite. Wir rechnen für dich nach und fordern ausständige Zahlungen für dich beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin ein. Wenn es notwendig ist, gehen wir dafür auch vor Gericht.
Noch Fragen?
Als GPA-djp Mitglied bekommst du jederzeit Hilfestellung rund um den Ferienjob. Melde dich einfach unter 050301-21510 oder jugend@gpa-djp.at!
Du bist noch kein Mitglied?
Alle Infos zur Mitgliedschaft & deine Mitgliedsanmeldung findest du hier. Es gibt vieles für das es sich lohnt, organisiert zu sein.
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