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Befreiung von den Studiengebühren?

Bezahlt wird nicht!

Seit Sommersemester 2009 gibt es für Studierenden die Möglichkeit, sich von den Studiengebühren befreien zu lassen.

In der folgenden Broschüre findest du alle wichtigen Informationen dazu. Als überparteiliche Studierendenorganisation treten wir weiterhin konsequent für die gänzliche Abschaffung der Studiengebühren ein. Die derzeitige Regelung stellt zwar für die meisten Studierenden eine Verbesserung dar, zeigt jedoch gleichzeitig auf, dass es hier weniger um Kosten und Geld geht, als um Parteipolitik und bildungspolitische Tabubrüche.

Wichtig: Der Erlass der Studiengebühren erfolgt nur dann automatisch, wenn du innerhalb der Mindeststudiendauer (+ Toleranzsemester) studierst. In allen anderen Fällen musst du den Grund für die Befreiung nachweisen. Die jeweiligen Formulare findest du auf der Homepage deiner Universität. Beachte außerdem auch die jeweiligen FRISTEN deiner Universität! Informier dich früh genug und denk daran, dass Amtswege ihre Zeit brauchen! Im Zweifelsfall solltest du den Studienbeitrag einzahlen und ihn dir im Nachhinein zurückerstatten lassen, weil du ansonsten die Zulassung verlierst! Gründe für den Erlass der Studiengebühren für Studierende an österreichischen Universitäten und pädagogischen Hochschulen sind:

Innerhalb der Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester)!
Der Studienbeitrag wird dir automatisch erlassen. Das heißt du bekommst einen Erlagschein über 15,86 Euro zugeschickt. Das ist der ÖH-Beitrag, den du als Mitglied der Österreichischen Hochschülerschaft einzahlen musst. Du zahlst den Erlagschein über 15,86 Euro ein und die Sache ist somit erledigt! Die Mindeststudiendauer zählt pro Abschnitt bzw. beginnt die Mindeststudiendauer mit dem Beginn des Masterstudiums neu zu zählen. Abgeschlossene oder abgebrochene Studien zählen nicht bei der Berechnung der Mindeststudienzeit. Falls du ein abgebrochenes Studium wieder aufnimmst, zählen jedoch die Semester, die du bereits inskribiert warst.

Achtung: Es zählen alle Studienrichtungen, die du inskribiert hast. Beispiel: Du hast Anglistik inskribiert und befindest dich in der Mindeststudienzeit und du hast Übersetzten und Dolmetschen studiert und bist dort bereits über der Mindeststudienzeit. Du musst die Studiengebühren zahlen!

Schwangerschaft!
Wenn du in einem Semester mindestens zwei Monate schwanger warst, musst du für das jeweilige Semester keine Studiengebühren zahlen. Beispiel: Du warst zwischen Apri und Dezember 2009 schwanger. Du musst für das Sommer- und das Wintersemester 2009 keine Studiengebühren bezahlen.

Kindererziehung!
Wenn du ein noch nicht schulpflichtiges Kind hast und dich überwiegend der Erziehung widmest, musst du keine Studiengebühren zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass du und dein Kind denselben Haupt oder Nebenwohnsitz habt.

Krankheit!
Du warst zumindest zwei Monate im Semester krank und konntest deshalb deinem Studium nicht nachgehen.

Behinderung!
Wenn du einen Behinderungsgrad von mind. 50% hast, musst du keine Studiengebühren zahlen.

Präsenz- oder Zivildienst!
Wenn du mindestens zwei Monate innerhalb eines Semesters Zivil- oder Präsenzdienst leistest. Wichtig ist hierbei, dass du dich noch im selben Studienabschnitt befinden musst (1., 2. Abschnitt, Bachelor, Master, Doktorat,…) in dem der Dienst geleistet wurde.

Berufstätigkeit!
Du hast im vorherigen Jahr mindestens 4.886,16 Euro verdient. Beachte dazu bitte die weiteren Informationen in unserer Broschüre "Bezahlt wird nicht" die du hier downloaden und bestellen kannst!

Regelungen für nicht EWR/EU BürgerInnen!
Nicht-EWR-BürgerInnen müssen leider immer noch Studiengebühren zahlen. Allerdings ab dem Sommersemster 2009 nur mehr 363,- Euro und nicht wie vorher den doppelten Betrag. Achtung: Auch hier gibt es Ausnahmen, die in unserer Broschüre "Bezahlt wird nicht" erklärt sind!

Unsere Meinung!
An der neuen Regelung zu den Studiengebühren gibt es viel zu kritisieren: die Zweit-Studien-Regelung, der oftmals schwierige Einkommensnachweis für "Scheinselbständige", die Verschlechterung für Konventionsflüchtlinge,…

Wir sind der Meinung, dass die Studiengebühren generell abgeschafft werden sollen. Diese Ansicht vertreten wir seit deren Einführung 2001. Studiengebühren lösen die Probleme auf den Unis nicht. Das haben wir die letzten 8 Jahre deutlich gesehen. Aber Studiengebühren erschweren den Zugang zu universitärer Bildung. Und das widerspricht unserer Forderung nach einem freien und uneingeschränkten Bildungszugang.

Wir fordern:

  • Weg mit den Studiengebühren
  • Weg mit den Zugangsbeschränkungen
  • Weg mit dem Universitätsgesetz 02
  • Her mit unserer Bildung!


 

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