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Hol’ dir dein Geld zurück!

Hol’ dir dein Geld zurück!

Viele von uns bezahlen über das Jahr gesehen zu viel Lohnsteuer. Daher bleiben Hunderte Millionen Euro jährlich beim Finanzamt liegen. Mach du diesen Fehler nicht, und hol’ dir deine Kohle wieder zurück.

Immer zu Beginn des neuen Jahres kannst du deinen Lohnsteuerausgleich - auch ArbeitnehmerInnenveranlagung genannt - durchführen. Du sollst das sogar machen, denn in vielen Fällen heißt das, dass du Geld direkt auf dein Konto zurückbekommst. Mittlerweile geht das ganz einfach online auf www.finanzonline.at (Formular L1). Du musst dich dort allerdings vorher anmelden und bekommst dann deine Zugangsdaten per Post zugeschickt.

Was muss ich da ausfüllen? 
Was du verdient hast und wer dein/e ArbeitgeberIn im letzten Jahr war ist bei finanzonline automatisch gespeichert. Du musst aber Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer ausfüllen sowie dein Konto und die Anzahl deiner Dienstgeber angeben. Das führt in den meisten Fällen dazu, dass du eine Steuergutschrift bekommst, weil du über das Jahr gesehen zu viel an Lohnsteuer bezahlt hast. 

Wer hilft mir?   
Oft ist das alles verwirrend und nicht so klar, was und wie man abschreiben kann und was man alles ausfüllen muss. Hilfe und Information bekommst du in deiner Gewerkschaft (jugend@gpa-djp.at), unter www.help.gv.at, www.bmf.gv.at oder bei der Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at). Manchmal geben auch die kleinen Fragenzeichen bei den einzelnen Feldern eine Antwort. Du musst sie nur anklicken. 

Allgemeine Infos zur Lohnsteuer!  
Grundsätzlich musst du als ArbeitnehmerIn Lohnsteuer bezahlen, wenn du mehr als 1.205,09 Euro (brutto) pro Monat verdienst. Das macht jedoch der oder die ArbeitgeberIn für dich, indem er diesen Betrag gleich einbehält und an das Finanzamt abführt. Für ArbeitnehmerInnen gibt es zusätzliche Absetzbeträge, besondere Steuerbefreiungen und Sonderbestimmungen für die Besteuerung bestimmter "sonstiger Bezüge". Deine Lohnsteuer wird so berechnet, als ob du das ganze Jahr über gleich viel verdient hättest. Wenn dein Einkommen aber geschwankt hat  - z. B. wegen eines Jobwechsels - zahlt sich eine ArbeitnehmerInnenveranlagung aus. Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Häufig stellt sich dabei heraus, dass man zu viel bezahlt hat, und es gibt eine Lohnsteuergutschrift direkt auf dein Konto. Für den Antrag auf Durchführung einer ArbeitnehmerInnenveranlagung hast du fünf Jahre Zeit. 

Infos zur Negativsteuer! 
Warst du im letzten Jahr Lehrling, FerienjobberIn, PflichtpraktikantIn oder Teilzeitbeschäftigte/r und hast du weniger als  1.205,09 Euro (brutto) pro Monat verdient? Dann hast du zwar keine Lohnsteuer bezahlt, kannst dir aber trotzdem in Form der Negativsteuer, 110 Euro vom Finanzministerium zurück holen. Einzige Voraussetzung ist, dass du Sozialversicherungsbeiträge geleistet hast. Also, einfach das Formular L1 des Finanzministeriums ausfüllen und Geld zurück holen!

Also unbedingt die ArbeitnehmerInnenveranlagung machen! Dein Geldbeutel wird es dir danken.

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