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Dein Ferienjob - Deine Rechte

Wichtige Infos für alle die in den Ferien arbeiten!

Damit sich der Ferienjob auszahlt - MIT VIDEOS!

Viele SchülerInnen und StudentInnen arbeiten im Sommer nicht ganz freiwillig. Sie sind dazu verpflichtet weil es ihnen ihr Lehr- oder Studienplan so vorschreibt. Andere brauchen einfach das Geld. Leider nutzen einige ArbeitgeberInnen das aus und verweigern dir als ArbeitnehmerIn die zustehenden Rechte oder Bezahlung. Damit es dir in deinem Ferienjob nicht so ergeht, haben wir hier die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Praktikum oder Ferienjob?
Im Ferienjob bist du nur dann PraktikantIn, wenn du eine Schule/Uni/Fachhochschule besuchst, in der vom Lehr-/Studienplan her ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist.

Wichtig für PflichpraktikantInnen: wenn keine Praxismöglichkeit besteht oder unverschuldet keines geleistet werden kann, kann es auch im Jahr darauf geleistet werden. Ist es dann wieder nicht möglich, kann es bei entsprechendem Nachweis erlassen werden.

Die Bezahlung für Praktika ist meist niedriger, weil du ja nicht nur arbeitest, sondern auch ausgebildet wirst. In vielen Branchen gibt es dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag. Nähere Infos dazu findest du unter www.jugend.gpa-djp.at/kv.
 
Wenn du einen Ferienjob als ganz normale/r Arbeitnehmer/in machst, ist dein Dienstverhältnis befristet und deshalb nicht so einfach kündigbar. Außerdem hast du Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung, anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch, Vergütung der Überstunden usw. Diese Forderungen lassen sich auch im Nachhinein noch geltend machen. Dabei sind wir dir gerne behilflich.

Dienstvertrag, Werkvertrag, Freier Dienstvertrag?
Besonders wichtig ist, dass du bei deinem Ferienjob auf die Art der Beschäftigung achtest. Ob du auf Werkvertrag, freien Dienstvertrag oder als "echte/r" Arbeitnehmer/in angestellt bist, wirkt sich nämlich auf dein Gehalt und auf deine Ansprüche, was Sozialversicherung, Sonderzahlungen und Urlaubsanspruch betrifft, aus. Oftmals werden Werkverträge oder freie Dienstverträge vergeben, obwohl aufgrund gesetzlicher Regelungen ein "echter" Dienstvertrag zustehen würde. Derartige "Umgehungsverträge" kommen den ArbeitgeberInnen billiger, sind aber bis zu 3 Jahre später einklagbar. Die GPA-DJP hat schon viele solcher Klagen ausgefochten und steht dir dabei mit Rat und Tat zur Seite. Schließlich geht es um dein Geld.

Geld zurück - Steuerausgleich!
Wenn du einen Ferienjob machst, schuldet dir der Finanzminister Geld! Das liegt daran, dass dir beim Ferienjob in der Regel Lohnsteuer abgezogen wird, du aber die Grenze zur Steuerpflicht (11.000 Euro im Jahr) nicht überschreitest und deshalb keine Steuern zahlen musst. (ACHTUNG: Die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe beträgt nur 9.000,00) Das zuviel bezahlte Geld kannst du per ArbeitnehmerInnenveranlagung (auch "Steuerausgleich" genannt) zurückholen.

Gib Acht!

Beim Bewerbungsgespräch

  • um welches Dienstverhältnis handelt es sich
  • Verdienst, Kollektivvertrag und Arbeitszeit erfragen
  • Fragen über dein Privatleben dürfen nicht gestellt werden

Zum Arbeitsbeginn

  • erhältst du einen Dienstzettel
  • erhältst du einen Durchschlag der Anmeldung bei der Sozialversicherung
    Während der Arbeitszeit
  • Stundenaufzeichnungen führen (Überstunden können so leichter nachgewiesen werden)
  • Möglichkeit von 2 Tagen Urlaub pro Monat
  • Entgeltfortzahlung bei Krankenstand

Am Ende

  • Lohn und Gehaltszettel
  • Sonderzahlungen (z.B. anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld) laut Kollektivvertrag
  • Urlaubsabfindung (nicht konsumierter Urlaub)
  • Durchschlag der Abmeldung bei der Sozialversicherung
©2006 GPA-Jugend, Impressum