Erfolg der GPA-djp Jugend im Kampf gegen Lohn- und Gehaltsraub an Jugendlichen
„Von dieser Entscheidung werden Tausende junge ArbeitnehmerInnen in Österreich profitieren“, kommentiert Helmut Gotthartsleitner, Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), den Erlass des Wirtschaftsministers nach dem Berufsausbildungsgesetz.
Damit erfolgt endlich die seit langem geforderte Klarstellung, welche Lehrverträge nach einer bereits absolvierten und abgeschlossenen Schulausbildung in einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nicht mehr abgeschlossen werden dürfen. Der bisherige Zustand, dass es dem Arbeitgeber möglich war, darüber zu entscheiden, ob und wie viel der Lehrzeit angerechnet werden, gehört damit ab sofort der Vergangenheit an.
„Für viele junge ArbeitnehmerInnen bedeutete das gewaltige finanzielle Einbußen“, erinnert Gotthartsleitner daran, dass die GPA-djp gemeinsam mit anderen Gewerkschaften und mit den Arbeiterkammern seit mehr als einem Jahr im „Bündnis Berufsberechtigung“ gegen diesen unhaltbaren Zustand gekämpft hat.
Für die Absolventin einer Tourismusschule, die in einem Reisebüro zu arbeiten beginnt, beträgt die Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr und Kollektivvertrags-Startgehalt beispielsweise rund 13.000 Euro brutto im ersten Jahr. „Wir haben österreichweit in vielen Informationsveranstaltungen erfahren, wie groß der Unmut der Betroffenen war“, so Gotthartsleitner abschließend: „Umso erfreulicher ist es, dass sich unser Kampf gegen den Lohn- und Gehaltsraub an Jugendlichen gelohnt hat!“
Datum: 28.03.2013