Mutterschutz auch für freie Dienstnehmerinnen
Freie Dienstnehmerinnen, die schwanger sind, werden derzeit nicht durch Beschäftigungsverbot und Kündigungsschutz geschützt. Die work@flex in der GPA-djp fordert die Einbeziehung jener schwangeren Frauen in das Mutterschutzgesetz.
Ein Drittel der Frauen, die als freie Dienstnehmerinnen über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, werden jährlich schwanger. Für diese Frauen gilt kein Mutterschutzgesetz und das obwohl die Häufigkeit in der sie schwanger werden auf Grund ihres durchschnittlichen Alters überproportional hoch ist. Das stellt viele Frauen vor große Probleme, denn sie befinden sich in einem vollkommen rechts- und schutzlosen Bereich unserer Arbeitswelt wieder. Das 16-wöchige Beschäftigungsverbot rund um die Geburt und der Kündigungsschutz sind ein essentieller Schutz für schwangere Frauen, der ihre ArbeitgeberInnen und AuftraggeberInnen daran hindert sie durch Druck zum längeren arbeiten zu zwingen.
Es ist höchste Zeit
Wir, die GPA-djp, fordern daher die Einbeziehung von Freien Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz. Dieses Gesetz muss für alle unselbständig beschäftigten Arbeitnehmerinnen gleichermaßen gelten, unabhängig vom jeweiligen Arbeits- bzw. Umgehungsvertrag! Diese Forderung der Interessensgemeinschaft work@flex der GPA-djp ist nicht neu. Sie ist aber nun umso aktueller, da sich auch die Absichtserklärung das Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz auf freie Dienstnehmerinnen und Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen auszuweiten im Regierungsübereinkommen befindet und das EU Parlament eine Resolution zur sozialen Absicherung von selbstständig Erwerbstätigen veröffentlicht hat.
Jetzt ist es also höchste Zeit, die untragbare Situation zu ändern und die Absicht in die Tat umzusetzen. Die GPA-djp Jugend unterstützt die Forderung nach der Einbeziehung von Freien Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz.
Solidarisieren
Bitte solidarisiert euch und beteiligt euch an unserer online Petition zur Ausweitung des Mutterschutzgesetzes auf freie Dienstnehmerinnen. >>> Hier unterschreiben!